10.11.2009
Voraussichtlich neues Erbschaftssteuerrecht zum 1. Januar 2010
Der Rauch, der über der bisherigen Erbschaftssteuerreform aufzog, ist noch nicht ganz verflogen, da kündigt sich eine neue gesetzliche Regelung an. Die Bundesregierung hat in einem umfangreichen Artikelgesetz u.a. den Entwurf einer Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorgestellt, die schon zum 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums zu überwinden und neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung zu setzen. Der Entwurf setzt dabei in erster Linie an der Besteuerung des Unternehmensvermögens an, wobei die Neuregelungen natürlich alles andere sind als ein „großer Wurf.“ Nach der bisherigen Regelung muss ein Unternehmensübernehmer oder -erbe das Unternehmen für eine Zeit von 7 Jahren fortführen und eine sog. Lohnsumme von 650 Prozent vorweisen können, um einen Steuerabschlag von 85% zu erhalten. Diese Voraussetzungen werden auf eine Behaltensfrist von 5 Jahren und eine Lohnsumme von 400 Prozent entschärft. Will der Unternehmer eine vollständige Freistellung von der Erbschaftssteuer beanspruchen, muss er den Betrieb 7 Jahre fortführen und 700 Prozent der Lohnsumme erreichen (bisher: 10 Jahre/1000 Prozent).
In der Steuerklasse II sollen geringere Steuersätze eingeführt werden. Die Steuersätze der Steuerklasse II sind nach geltendem Recht identisch mit denen der Steuerklasse III. Zur Steuerklasse II gehören die Geschwister des Erblassers, die Abkömmlinge ersten Grades (also die Neffen und Nichten), die Stiefeltern, die Schwiegerkinder, die Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte und (bezüglich der Schenkungssteuer) die Eltern und Voreltern. Der Gesetzentwurf sieht jetzt eine deutliche Änderung gegenüber den Erwerben der Steuerklasse III vor.
| Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Euro | Steuersatz in Prozent bisher | Steuersatz in Prozent neu |
| 75000 | 30 | 15 |
| 300000 | 30 | 20 |
| 600000 | 30 | 25 |
| 6000000 | 30 | 30 |
| 13000000 | 50 | 35 |
| 26000000 | 50 | 40 |
| über 26000000 | 50 | 43 |
Ob das Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet werden wird, ist fraglich. Es wird zu einem Einnahmerückgang der Bundesländer kommen. Da das Gesetz erst ab dem 1.1.2010 in Kraft treten soll, für Übergänge bis 31.12.2009 die bisherige Regelung gilt, sollte gerade bei der Prüfung, ob Unternehmen jetzt an die nächste Generation übertragen werden, noch zugewartet werden.
