Grundstücksbezeichnung im Testament

Formulierung und Bedeutung bei der Auslegung

In Testamenten finden sich oft nur Bestimmungen über den Grundbesitz. Eine Bezeichnung von Erbquoten fehlt. Häuft steht dahinter die Vorstellung, dass mit der Verfügung über den Grundbesitz auch alles andere geregelt ist.

„Das Haus in Gottenheim soll unser Sohn erhalten, die Wohnung in Munzingen unsere Tochter.“ – so oder ähnlich liest man es immer wieder. Legt man nur den Wortlaut zugrunde, so liegt nicht einmal eine Erbeinsetzung vor,
weil das Testament ja nur von dem Grundbesitz spricht. Stellen aber, um bei unserem Beispielsfall zu bleiben, das Haus und die Wohnung im Vergleich zu sonstigen Vermögenswerten (Bankguthaben etc.) das wesentliche Vermögen dar, so kann das Testament dahin ausgelegt werden, dass mit der Verfügung über die Immobilien auch eine Erbeinsetzung verbunden ist.

Hat also das Haus einen Wert von 600.000 €, die Wohnung einen solchen von 400.000 €, und ist daneben Geldvermögen von 100.000 € vorhanden, dann spricht viel dafür, dass mit der Verfügung über die Immobilien auch über das Geldvermögen verfügt werden sollte, auch wenn davon im Testament nicht ausdrücklich die Rede ist.

Es stellt sich dann die weitere Frage, welche Erbquote der Sohn und die Tochter erhalten sollten. Denkbar wäre es, dass sich die Erbquote nach den Werten der Immobilien richten soll. Dann wäre der Sohn Erbe zu 6/10, die Tochter zu 4/10. Von dem Geldvermögen erhielte der Sohn 60.000 €, die Tochter 40.000 €.

Denkbar wäre auch, dass die Kinder zu gleichen Teilen erben sollen, weil das oft ein Anliegen der Eltern ist.
Dann erhielten der Sohn und die Tochter das Geldvermögen ebenfalls zu gleichen Teilen. Es wäre aber zu klären, ob ein Wertausgleich bezogen auf die Immobilienzuweisungen zu leisten ist, weil der Sohn durch das Haus mehr als die Hälfte der Nachlasswerte erhält.

Mitunter können diese Fragen durch den sonstigen Inhalt des Testaments beantwortet werden. Gelingt das nicht, müssen auch solche Umstände herangezogen werden, die außerhalb des Testamentes liegen. Das ist zum einen oft schwierig, und es führt oft zu Streit unter den Bedachten. Solche Auslegungsschwierigkeiten lassen sich durch eindeutige Formulierungen im Testament vermeiden.