Schulden des Erblassers – Wann haftet der Erbe?

Der Erbe erhält nicht nur alles, was der Erblasser besaß, sondern es gehen auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers auf ihn über. In manchen Fällen steht von vornherein fest, dass die Schulden größer sind als das vorhandene Vermögen, in anderen Fällen kann das nicht so leicht gesagt werden, beispielsweise, wenn der Erblasser einen Geschäftsbetrieb führte.

Aber auch bei Privatpersonen liegen die Dinge nicht immer auf der Hand. Wurde beispielsweise eine Immobilie finanziert, kann sich eine Überschuldung schon deswegen ergeben, weil die Kreditverpflichtungen höher liegen als der Verkaufswert der Immobilie. Wer eine Erbschaft annimmt, muss damit rechnen, für solche Verbindlichkeiten herangezogen zu werden. Allerdings sollte das Risiko einer Haftung nicht zu einer voreiligen Erbausschlagung verleiten. Die Erbausschlagung löst oft das zugrundeliegende Problem nicht, weil – beispielsweise – minderjährige Kinder des Erben, der ausschlägt, an dessen Stelle nachrücken. Außerdem kann der Ausschlagende auf den Nachlass in keiner Weise mehr Einfluss nehmen. Das Risiko des Erben liegt jedoch weniger in einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses. Denn in allen Fällen ist es möglich, die Haftung auf das zu begrenzen, was sich im Nachlass befindet.

Ist es für den Erben erkennbar, dass der Nachlass überschuldet ist, so hat er einen Antrag auf Nachlassinsolvenz zu stellen, um seine Haftung zu begrenzen. In vielen Fällen ist jedoch nicht auf Anhieb erkennbar, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken oder ob die Verbindlichkeiten höher liegen.
Der Erbe ist dann, will er eine persönliche Haftung vermeiden, einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen.

In beiden Fällen bleibt dem Erben die Erbenstellung erhalten. Er kann also weiterhin auf die Regelung des Nachlasses Einfluss nehmen und er bleibt auch dann berechtigt, wenn sich im Laufe der Nachlassabwicklung zeigt, dass Vermögenswerte vorhanden waren, die nicht bekannt waren. Bisweilen hatte der Erblasser selbst keine Kenntnis von solchen Werten.

Um es zusammenzufassen: Vorschnelle Aktivitäten sollten vermieden werden. Die Dinge sollten sorgfältig und in Ruhe bedacht und geprüft werden.