Eine Darstellung ohne Juristendeutsch
6. – neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Verlag Karl Alber - 2020 - 252 Seiten
von Fricke/ Märker/ Otto

Der praktische Ratgeber

Erbrecht von A-Z

macht die aktuelle Rechtslage transparent. Behandelt werden in alphabetischer Reihenfolge u.a. folgende Themen:

• Anfechtung des Testaments
• Ausgleich von Vorempfängen
• Berliner Testament
• Beschränkte Erbhaftung
• Ehegattentestament


Veröffentliche Autorenartikel

Streitvermeidung durch Testament

Zur Zeit des klassischen Roms gehörte es zur ungeschriebenen Pflicht des Bürgers, als erwachsener Mensch ein Testament zu errichten, um auf die Weise die Vermögensnachfolge zu regeln.

Testamentsvollstreckung

Wir planen im Sommer 2016 eine Vortragsreihe zum Thema Testamentsvollstreckung.

Stiftungsgründung – Warum diese für Unternehmer wichtig ist!

Am 6.4.2016 wird Herr Rechtsanwalt Christian Otto im Rahmen dieser Veranstaltung in der kunsthalle messmer einen Vortrag über die rechtlichen Vorgaben des Stiftungsrechts halten.

Der Erbe hat Schulden

Wer seinen Kindern etwas vererbt, wünscht sich natürlicherweise, dass die Kinder (oder andere zu Erben eingesetzte Personen) davon auch etwas haben.

Grundstücksbezeichnung im Testament

In Testamenten finden sich oft nur Bestimmungen über den Grundbesitz. Eine Bezeichnung von Erbquoten fehlt. Häuft steht dahinter die Vorstellung, dass mit der Verfügung über den Grundbesitz auch alles andere geregelt ist.

Ärger mit den Schwiegerkindern – Erbschaften und Schenkungen bei Ehescheidung

Mitunter leidet die familiäre Atmosphäre, wenn ein Kind sich einem Partner zuwendet, der nicht so recht in die Familie passen will. Das kann auch deswegen geschehen, weil der Eindruck entsteht, es wolle sich jemand „ins gemachte Nest“ setzen.

Brauchtumsabend der Narrenzunft Sendewelle Altdorf

Jetzt ist es wieder so weit: Unser Kanzleisenior, Dr. Klaus Märker, wird an den beiden traditionellen Brauchtumsabenden der Narrenzunft Sendewelle Altdorf am 23. und 30. Januar wieder in die Bütt steigen.

Anrechnung von Schenkungen auf die Erbschaft

In der Praxis bleiben fast alle Zuwendungen unberücksichtigt, es sei denn, es existiert eine entsprechende Vereinbarung oder Erklärung.

Pflichtteilsrecht der Enkelkinder

Das Pflichtteilsrecht ist ein Mindestanspruch des Berechtigten an einem Nachlass. Dieser Anspruch kann durch ein Testament nicht entzogen werden. Im deutschen Recht ist der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch.

Schulden des Erblassers – Wann haftet der Erbe?

Der Erbe erhält nicht nur alles, was der Erblasser besaß, sondern es gehen auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers auf ihn über.